Kosten
- Reisepass: 75,90 Euro (Kinder: 0-2 Jahre gebührenfrei, 2-12 Jahre € 30,00)
- Expresspass: 100 Euro (Kinder: 0-2 Jahre € 30,00; 2-12 Jahre € 45,00)
- Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro (Kinder: 0-12 Jahre € 165,00)
Gültigkeitsdauer
- Bis zum 2. Geburtstag: 2 Jahre
- Ab dem 2. Geburtstag: 5 Jahre
- Ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre
Antrag - Verfahrensablauf
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden.
Die Passbehörde stellt den Reisepass nicht direkt aus, dieser wird bei einer gewöhnlichen Zustellung innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.
Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.
Der Expresspass wird im Produktionsprozess und bei der Zustellung bevorzugt behandelt und an eine Adresse nach Wahl zugestellt.
Der Ein-Tages-Expresspass wird am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst an eine Adresse nach Wahl zugestellt.
Erfassung der Fingerabdrücke
Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab dem 12. Geburtstag mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern (in der Regel von den Zeigefingern), die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden. Vor dem 12. Geburtstag werden die Fingerabdrücke nicht abgenommen ("Kinderpass").
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Alter Reisepass vorhanden:
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Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
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Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
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Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:
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Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
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Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
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Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
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Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
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Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
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Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis)
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Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
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Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
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