Babygeschenk (bei Geburt pro Kind)
1 Philharmonikergoldmünze (Wert vom aktuellen Goldpreis abhängig)
Teilnahme an Schulveranstaltungen
€ 25,00 (bei Kosten bis € 109,00)
€ 45,00 (bei Kosten von € 109,10 bis € 145,00)
€ 60,00 (bei Kosten von € 145,10 bis € 181,00)
€ 100,00 (bei Kosten ab € 181,10)
Nachmittagsbetreuung (nur wenn diese nicht in der Gemeinde in Anspruch genommen wird)
€ 8,00 bei 1-2 Tagen pro Woche
€ 14,00 bei 3 Tagen pro Woche
€ 18,00 bei 4 Tagen pro Woche
€ 22,00 bei 5 Tagen pro Woche
Kostenbeitrag für Musikschüler
€ 415,00 Schulkostenbeitrag für Schüler im Hauptfachunterricht
€ 800,00 für Erwachsene
Studienbeihilfe
€ 70,00 / Semester
Fahrsicherheitstraining
max. € 120,00
Zuschuss zum C-Führerschein für FF- Mitglieder
Max. € 600,00
Geschenkskörbe und Gutscheine bei Alters- und Hochzeitsjubiläen
€ 50,00
Besamungszuschuss
€ 22,00 Besamungszuschuss
€ 12,00 Eigenbesamung
Stierankauf
€ 500,00 mit Vorlage der Papiere aus dem Zuchtbetrieb (Kauf alle 2 Jahre bzw. mit Bestätigung des Tierarztes bei Verendung oder Notschlachtung des Tieres auch früher möglich)
Wasseranschluss
€ 400,00 bei Ankauf eines Wasseranteiles
€ 800,00 bei Eigenbau
Kanalanschluss
€ 350,00
Errichtung von Kleinkläranlagen
€ 500,00
Refundierung der Bauabgabe
1/2 nach Dacheindeckung
1/2 nach Ausstellung der Benützungsbewilligung
Heizungen
€ 650,00 für Holzvergaser, Kombikessel und Pelletsheizungen
€ 800 für Hackschnitzelheizungen
(Voraussetzung ist die Gewährung einer Bundes- bzw. Landesförderung)
€ 700,00 für Erdwärmepumpen (zur Beheizung)
€ 400,00 für Luftwärmepumpen (zur Beheizung)
Zusätzlich € 200 Umstiegsprämie/Ökoprämie beim Ersetzen einer Ölheizung
€ 300,00 für Photovoltaikanlagen (Voraussetzung ist die Gewährung einer Bundes- bzw. Landesförderung)
€ 250,00 für Solaranlagen (Voraussetzung ist die Gewährung einer Bundes- bzw. Landesförderung)
€ 400,00 bei Anschluss an die Biowärme
Hofasphaltierung, Pflasterung und privater Wegebau
Nach Absprache mit dem Bürgermeister und nach finanzieller Möglichkeit der Gemeinde
Auf die Auszahlung von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch!
Förderungen müssen schriftlich bei der Gemeinde beantragt und alle erforderlichen Nachweise vorgelegt werden.
Den Zeitpunkt der Auszahlung bestimmt die Gemeinde.